Ein Jahr für alle für alles – Deutschlanddienst

„Ein Jahr für alle für alles“ sollte als ein „Deutschlanddienst“ an unserem Land und für unsere Gesellschaft eingeführt werden, wie ich schon im Artikel „Verteidigung“ erwähnt habe. Ein Jahr lang sollten junge Deutsche jeden Geschlechts (für alle) Wehrdienst, Sozialdienst, Katastrophenhilfe oder vergleichbare Tätigkeiten (für alles) verpflichtend ausüben. Dieser Dienst am eigenen Land führt zu einer gemeinschaftlichen Identifikation mit Deutschland und seinen Werten und fördert durch gemeinsame Erlebnisse einen Zusammenhalt innerhalb der Gesellschaft.

Der „Deutschlanddienst“ sollte grundsätzlich direkt nach dem Schulabschluss stattfinden, in Ausnahmefällen aufschiebend nach der Ausbildung oder einem Studium. Die einjährige Dienstzeit könnte mit einer etwa drei Wochen dauernden allgemeinen theoretischen Grundlagenausbildung zur Staatskunde beginnen. In ihr unterrichtet werden sollten die Inhalte und die Herleitung des Grundgesetzes, wesentliche Schlaglichter der neueren deutschen Geschichte und elementare Zusammenhänge der deutschen Politik.

So könnte der Ablauf aussehen:

  • 3 Wochen Grundlagenausbildung Staatskunde
  • 4 bis 6 Wochen Grundlagen der jeweiligen Tätigkeit je nach Vorkenntnissen und Anforderungen
  • nach Bedarf Erwerb von Spezialkenntnissen

Dann bleiben, einen entsprechenden Urlaub abgezogen, noch etwa 8 bis 9 Monate für die Ausübung der eigentlichen Tätigkeiten in den jeweiligen Einrichtungen.

Eine Vielzahl von möglichen Tätigkeitsfeldern bietet sich den jungen Menschen für den „Deutschlanddienst“:

  • Bundeswehr
  • Pflegeeinrichtungen
  • Rettungsdienste
  • Hilfsorganisationen
  • Katastrophenhilfe
  • Feuerwehr
  • THW
  • etc.

Die Arten der Ausführung des Dienstes sind alle gleichberechtigt. Es gibt keine „Ersatzdienste“. Eine Unterscheidung zwischen einem Wehrdienst und einem Zivildienst für „Verweigerer“, wie es früher einmal hieß, darf es nicht geben. Dennoch können wir uns bei den Strukturen für die Auswahl der Bewerber nach körperlichen und geistigen Fähigkeiten an den Strukturen und Auswahlkriterien der Musterung für den Wehrdienst orientieren.

Die Wehrpflichtarmee war aus vielen Gründen ein erfolgreicher Bestandteil der Bonner Demokratie. Sie war kein Staat im Staate. Sie war durch den ständigen Austausch von jungen Menschen fest in der Bevölkerung verankert. Somit war auch jeder Wehrpflichtige ein Repräsentant der Bundeswehr und diente im Anschluss an die Wehrdienstzeit als Multiplikator außerhalb der Armee. Andersherum erhielt die Bundeswehr immer wieder Eindrücke von interessanten und intelligenten jungen Menschen, die jetzt nicht mehr über einen Pflichtdienst in Berührung mit der Bundeswehr kommen. Die Nutzung der vor dem Wehrdienst zivil erworbenen Kompetenzen trug zu einer hohen Qualität und Vielfalt bei den Wehrpflichtigen bei. Die Bundeswehr konnte aus dieser großen Anzahl von Nachwuchskräften die Besten für eine Verpflichtung in der Unteroffiziers- und Offizierslaufbahn oder auch als länger dienende Soldaten in der Mannschaftslaufbahn gewinnen.

Die Wehrpflicht wurde zum 1. Juli 2011 ausgesetzt und durch einen freiwilligen Dienst ersetzt. Ebenso ist 2011 der Bundesfreiwilligendienst zur Förderung des „bürgerschaftlichen Engagements“ eingeführt worden. Eine Erweiterung würden viele Vereine und Verbände unterstützen, die mittlerweile auf die Freiwilligen angewiesen sind. All diesen Freiwilligen in der Bundeswehr, in Sozialverbänden, im Katastrophenschutz usw. gebührt größter Dank!

Ebenso können nun auch andere Organisationen von diesem neuen Dienst profitieren. Der dauerhafte Gewinn von interessierten und motivierten Rettungs- und Pflegekräften, die schon erste Erfahrungen sammeln konnten, ist ein Gewinn für unsere Gesellschaft. Es werden den Heranwachsenden viele Möglichkeiten geboten, sich vielseitig beruflich zu orientieren und darüber hinaus innerhalb des Deutschlanddienstes, dem einen Jahr für alle für alles, einen wertvollen Einsatz für ihr Heimatland zu leisten.